Kurz gesagt: Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) können Sie 2026 bis zu 30.826 € (Ehepaare 61.652 €) zu 100 % als Sonderausgaben absetzen. Auf diesen Höchstbetrag werden Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung inklusive Arbeitgeberanteil angerechnet. Die Steuerersparnis entspricht ungefähr Ihrem Grenzsteuersatz: Bei 5.000 € Beitrag und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen sparen Sie 2026 rund 1.886 € Einkommensteuer. Dafür ist die spätere Rente fast vollständig steuerpflichtig, und der Vertrag ist weder kündbar noch vererbbar.
Keine Finanz- oder Steuerberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information nach der Rechtslage 2026. Ihre Situation kann abweichen. Unabhängige Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung (kostenlos zur gesetzlichen Rente) oder den Verbraucherzentralen.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Basisrente – umgangssprachlich Rürup-Rente – ist ein privater Rentenvertrag, der steuerlich wie die gesetzliche Rente behandelt wird. Sie gehört zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums darf ein Basisrentenvertrag nur eine lebenslange monatliche Rente vorsehen, bei Verträgen ab 2012 nicht vor dem 62. Lebensjahr. Die Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.
Höchstbetrag 2026 und Anrechnung
Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und liegt 2026 bei 30.826 € (§ 10 EStG). Seit 2023 sind diese Aufwendungen zu 100 % abziehbar.
Angestellte zahlen bereits über die gesetzliche Rentenversicherung in diesen Topf ein. Deshalb gilt: Freier Rahmen = 30.826 € ? (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung). Bei 60.000 € Bruttogehalt sind das 18,6 % = 11.160 €, es bleiben also 19.666 € für die Basisrente. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht können den vollen Betrag nutzen.
Rechenbeispiele 2026
Ledig, 60.000 € Bruttogehalt (RV-Beiträge 11.160 €), Beitrag zur Basisrente 5.000 € im Jahr:
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuerersparnis | Netto-Aufwand | Ersparnisquote |
|---|---|---|---|
| 45.000 € | 1.626 € | 3.374 € | 32,5 % |
| 60.000 € | 1.886 € | 3.114 € | 37,7 % |
| 90.000 € | 2.350 € | 2.650 € | 47,0 % |
Berechnet als Differenz der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG), ohne Kirchensteuer. Ein zusammen veranlagtes Ehepaar mit 110.000 € zu versteuerndem Einkommen, das 10.000 € einzahlt, spart rund 3.598 €.
Ihre eigenen Werte rechnen Sie im Riester- & Rürup-Rechner nach (Modus „Basisrente“).
Die Kehrseite: Besteuerung im Alter
Die Basisrente wird nachgelagert besteuert. Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil nach § 22 EStG: 84 % bei Rentenbeginn 2026, plus 0,5 Prozentpunkte für jedes spätere Jahr, 100 % ab 2058. Wer 2050 in Rente geht, versteuert also 96 %. Der Vorteil entsteht vor allem, wenn Ihr Steuersatz im Alter deutlich niedriger ist als im Berufsleben.
In der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversicherte Rentner zahlen auf eine private Basisrente in der Regel keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge; freiwillig Versicherte dagegen schon.
Für wen sich die Rürup-Rente eignet
- Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung, die eine lebenslange Rente aufbauen wollen.
- Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz von 42 %, die den freien Rahmen nutzen können.
- Ältere Sparer kurz vor dem Ruhestand, die hohe Steuern sparen und bald eine Rente beziehen.
Weniger geeignet ist sie für Menschen, die Flexibilität brauchen, eine Familie absichern wollen (keine Vererbung, außer über eine vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung) oder einen niedrigen Steuersatz haben. Achten Sie außerdem auf die Kosten des Vertrags – sie können einen großen Teil des Steuervorteils aufzehren.
Rürup oder Altersvorsorgedepot?
Ab 2027 gibt es das neue geförderte Altersvorsorgedepot. Es bietet beitragsabhängige Zulagen, ist flexibler und lohnt sich besonders bei kleinen und mittleren Beiträgen. Eine Übertragung von einem Rürup-Vertrag in das neue System ist laut BMF nicht vorgesehen.
Quellen
- § 10 EStG – Sonderausgaben
- § 22 EStG – Besteuerungsanteil
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif
- BMF – Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Finanzberatung.


