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Rente & Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot ab 2027: Zulagen, Regeln und Rechenbeispiele

Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot Riester ab. So funktionieren die neuen Zulagen, was mit alten Riester-Verträgen passiert und wie viel Förderung Sie bekommen.

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Von Calcmondo-Redaktion
9 Min. Lesezeit · 16. Oktober 2026
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✓ Das Wichtigste

  • Neue geförderte Produkte gibt es ab dem 1. Januar 2027
  • Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag (max. 540 €)
  • Kinderzulage: 1 € je Euro bis 300 € pro Kind
  • Mindestbeitrag 120 € im Jahr, Einzahlung bis 6.840 € möglich
  • Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter

Kurz gesagt: Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot – ein Wertpapierdepot ohne Garantiezwang, zum Beispiel mit ETFs. Die Zulage hängt künftig direkt vom Beitrag ab: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere bis zu 1.440 €, also maximal 540 € Grundzulage im Jahr. Für jedes Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 €. Mindestens 120 € im Jahr müssen Sie einzahlen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, neue Riester-Verträge nach altem Recht gibt es ab 2027 nicht mehr.

Keine Finanz- oder Steuerberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information nach der Rechtslage 2026. Ihre Situation kann abweichen. Unabhängige Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung (kostenlos zur gesetzlichen Rente) oder den Verbraucherzentralen. Die Produkte kommen erst 2027 auf den Markt; Details der Anbieter stehen noch nicht fest.

Was sich mit der Reform ändert

Das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz) hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat es am 8. Mai 2026 gebilligt. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums gibt es künftig zwei Produktwelten:

  • Altersvorsorgedepot ohne Garantie, mit einer Positivliste zulässiger Anlagen (z. B. Fonds und ETFs). Eine Variante ist das Standarddepot mit Voreinstellungen und Effektivkosten von höchstens 1,0 % pro Jahr.
  • Garantieprodukte mit 100 % oder 80 % Beitragsgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase.

Die Förderung bleibt nachgelagert: Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, Erträge werden nicht laufend besteuert, die Auszahlungen im Alter dagegen voll.

Die neuen Zulagen im Detail

FörderungNeu ab 2027Riester bisher
Grundzulage50 % bis 360 € + 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag (max. 540 €)175 € fest
Kinderzulage100 % bis 300 € je Kind (Geburtsjahr egal)185 € (vor 2008) / 300 € (ab 2008)
Voraussetzungmindestens 120 € Eigenbeitrag im JahrMindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 € (unter 25)einmalig 200 € (unter 25)
Sonderausgabenabzugbis 1.800 € + Zulagenbis 2.100 € inkl. Zulagen
Maximale Einzahlung6.840 € (gefördert bis 1.800 €)–

Rechenbeispiele

Eigenbeitrag pro JahrKinderZulagenFörderquote
120 €060 €50 %
360 €0180 €50 %
600 €2840 €140 %
1.200 €1690 €57,5 %
1.800 €0540 €30 %
1.800 €21.140 €63,3 %

Vergleich mit Riester: Eine kinderlose Person mit 40.000 € Vorjahreseinkommen musste bisher 1.425 € einzahlen, um 175 € Zulage zu erhalten. Mit demselben Beitrag gibt es im neuen System 446,25 € Grundzulage. Hinzu kann jeweils ein Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug kommen, den das Finanzamt automatisch prüft.

Ihre persönliche Zulage rechnen Sie im Riester- & Rürup-Rechner (Modus „Depot ab 2027“) aus.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, haben Bestandsschutz. Sie haben drei Möglichkeiten:

  1. Weiterführen wie bisher mit der alten Förderung.
  2. Nur in die neue Förderung wechseln – per Erklärung gegenüber dem Anbieter, der Vertrag bleibt sonst gleich.
  3. In einen neuen Vertrag wechseln, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dabei können Wechsel- und Abschlusskosten anfallen.

Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist danach nicht mehr möglich. Wer Kinder hat, die vor 2008 geboren wurden, oder hohe Beiträge zahlt, sollte vorher nachrechnen, welche Variante mehr bringt.

Auszahlung im Alter

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 (früher, wenn Sie bereits eine gesetzliche Altersrente beziehen) und spätestens mit 70. Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn der Auszahlungsphase sind bis zu 30 % als Einmalbetrag möglich. Für selbst genutztes Wohneigentum können Sie Kapital entnehmen, wenn Ihr Vertrag diese Option vorsieht.

Für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt

  • Geringverdiener und Teilzeitkräfte: Schon 10 € im Monat bringen 60 € Zulage im Jahr.
  • Eltern: Mit 300 € Eigenbeitrag pro Kind wird die Kinderzulage voll ausgeschöpft.
  • Langfristige Anleger: Ohne Garantiezwang sind höhere Renditechancen möglich – mit Kursschwankungen.

Weil Auszahlungen voll steuerpflichtig sind, bei Tod die Förderung zurückgezahlt werden muss (außer bei Übertragung auf den Ehepartner) und das Geld bis zur Rente gebunden ist, ist das Depot nicht für jeden Sparzweck geeignet. Ihren Vorsorgebedarf ermitteln Sie mit dem Ratgeber zur Rentenlücke.

Quellen

Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Finanzberatung.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Anbieter dürfen die neuen zertifizierten Produkte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Das Gesetz hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt.

Wie hoch ist die Zulage im Altersvorsorgedepot?

Grundzulage 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für weitere bis zu 1.440 € – maximal 540 € im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Er läuft mit Bestandsschutz weiter. Sie können durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen – dabei können Kosten anfallen.

Wer ist förderberechtigt?

Vor allem rentenversicherungspflichtige Beschäftigte, Beamte und weitere bisher Riester-Berechtigte. Neu kommen bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzu.

Wie wird das Altersvorsorgedepot im Alter besteuert?

Nachgelagert: Die Auszahlungen aus geförderten Beiträgen sind voll mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. In der Ansparphase werden Erträge nicht besteuert.

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