Riester 2026
Für bestehende Riester-Verträge gibt es 2026 eine Grundzulage von 175 €, eine Kinderzulage von 185 € (Kind vor 2008 geboren) bzw. 300 € (ab 2008 geboren) und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige (§ 84 und § 85 EStG). Die vollen Zulagen gibt es nur, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen: 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 €. Zahlen Sie weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG (bis 2.100 € inklusive Zulagen) günstiger ist. Ist er es, erhalten Sie die Differenz als zusätzliche Steuerersparnis.
Neu ab 2027: Altersvorsorgedepot
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026) gibt es ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Produkte, darunter Altersvorsorgedepots ohne Garantie. Die Zulage richtet sich dann nach dem Beitrag (BMF-FAQ):
- 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 €,
- 25 Cent je Euro für weitere bis zu 1.440 € (max. 540 € Grundzulage bei 1.800 €),
- 1 € je Euro bis 300 € pro Kind als Kinderzulage,
- Mindestbeitrag 120 € im Jahr, Einzahlungen bis 6.840 € möglich (gefördert bis 1.800 €).
Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz. Neue Riester-Verträge nach altem Recht können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.
Basisrente (Rürup)
Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis zum Höchstbetrag von 30.826 € (Zusammenveranlagung 61.652 €) zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 EStG). Auf den Höchstbetrag werden aber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) angerechnet. Die spätere Rente ist voll nachgelagert steuerpflichtig (Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn). Basisrentenverträge sind nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht vererbbar.
Was der Rechner berücksichtigt
Die Steuerersparnis ermitteln wir als Differenz der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags nach dem Tarif 2026 mit und ohne Abzug. Kirchensteuer, mittelbare Zulageberechtigung von Ehepartnern und Kosten der Verträge sind nicht enthalten.
Keine Steuer- oder Finanzberatung. Die Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen nach der Rechtslage 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Steuerberatung.