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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2026 für alle Steuerklassen I bis VI – Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer nach Bundesland sowie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Stand: Rechtslage 2026 · Aktualisiert: 15. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %

Ergebnis

2.333,25 €
Netto pro Monat
  • Lohnsteuer405,50 €
  • Solidaritätszuschlag0,00 €
  • Kirchensteuer (9 %)0,00 €
  • Krankenversicherung (8,75 %)306,25 €
  • Pflegeversicherung (2,4 %)84,00 €
  • Rentenversicherung (9,3 %)325,50 €
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 %)45,50 €
  • Steuern / Sozialabgaben405,50 € / 761,25 €
66,7 %Netto

Lohnsteuer und Soli nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des BMF. Beitragsbemessungsgrenzen 2026: KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450 € monatlich. Gesetzlich versichert angenommen.

Weitere Rechner

So rechnet der Brutto-Netto-Rechner

Die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag werden exakt nach dem Programmablaufplan (PAP) 2026 berechnet, den das Bundesministerium der Finanzen für die maschinelle Lohnabrechnung veröffentlicht. Er enthält den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, die Vorsorgepauschale und die Freibeträge der jeweiligen Steuerklasse. Wir haben unsere Umsetzung mit dem offiziellen BMF-Steuerrechner abgeglichen.

Die wichtigsten Werte 2026

Wert2026
Grundfreibetrag12.348 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr)
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr)
Krankenversicherung14,6 % + Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %), je zur Hälfte
Pflegeversicherung3,6 % (Arbeitnehmer 1,8 %, in Sachsen 2,3 %), Kinderlose ab 23 zusätzlich 0,6 %
Rentenversicherung18,6 % (Arbeitnehmer 9,3 %)
Arbeitslosenversicherung2,6 % (Arbeitnehmer 1,3 %)
Minijob-Grenze / Übergangsbereich603 € / 603,01 € bis 2.000 €

Quellen: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (BMAS), Bundesgesundheitsministerium, § 55 SGB XI.

Steuerklassen im Überblick

  • I – ledig, geschieden oder verwitwet (ab dem übernächsten Jahr).
  • II – Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
  • III – Verheiratete, wenn der Partner Steuerklasse V hat oder nicht arbeitet.
  • IV – Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
  • V – Gegenstück zu III, hohe Lohnsteuer.
  • VI – für jeden weiteren Job, ohne Grundfreibetrag.

Die Steuerklasse ändert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die tatsächliche Jahressteuer ergibt sich bei Ehepaaren erst mit der Steuererklärung.

Kirchensteuer und Soli

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer (Bemessungsgrundlage nach § 51a EStG, Kinderfreibeträge werden dabei berücksichtigt). Den Solidaritätszuschlag zahlen seit 2021 nur noch Gutverdiener: Er fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (§ 3 SolzG).

Midijob im Übergangsbereich

Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben. Der Rechner verwendet dafür die beitragspflichtige Einnahme nach § 20 SGB IV mit dem Faktor F = 0,6619 für 2026. Bei 1.000 € Brutto werden die Arbeitnehmerbeiträge beispielsweise nur auf rund 568 € berechnet.

Was der Rechner nicht abbildet

Nicht enthalten sind private Krankenversicherung, Faktorverfahren, Freibeträge aus den ELStAM (z. B. für hohe Werbungskosten), geldwerte Vorteile wie Dienstwagen sowie Einmalzahlungen. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung im Zweifel mit Ihrer Personalabteilung.

Keine Steuer- oder Finanzberatung. Die Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen nach der Rechtslage 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt von 3.500 € Brutto?

In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 rund 2.333 € netto (Nordrhein-Westfalen, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos ab 23).

Wer zahlt 2026 Solidaritätszuschlag?

Nur wer mehr als 20.350 € Lohn- bzw. Einkommensteuer im Jahr zahlt (Zusammenveranlagung 40.700 €). Danach steigt der Soli gleitend bis auf 5,5 %.

Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung?

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 0,6 % – als Arbeitnehmer also 2,4 % statt 1,8 %. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten ab dem 2. Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind (bis zum 5. Kind).

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Lohnsteuer und Soli entsprechen dem amtlichen Programmablaufplan, aber individuelle Freibeträge, private Versicherungen oder Sachbezüge können das Netto verändern.

Offizielle Quellen

Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und keine Steuer- oder Finanzberatung. Zahlen zuletzt geprüft am 16.10.2026.