So rechnet der Brutto-Netto-Rechner
Die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag werden exakt nach dem Programmablaufplan (PAP) 2026 berechnet, den das Bundesministerium der Finanzen für die maschinelle Lohnabrechnung veröffentlicht. Er enthält den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, die Vorsorgepauschale und die Freibeträge der jeweiligen Steuerklasse. Wir haben unsere Umsetzung mit dem offiziellen BMF-Steuerrechner abgeglichen.
Die wichtigsten Werte 2026
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr) |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr) |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %), je zur Hälfte |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (Arbeitnehmer 1,8 %, in Sachsen 2,3 %), Kinderlose ab 23 zusätzlich 0,6 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % (Arbeitnehmer 9,3 %) |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % (Arbeitnehmer 1,3 %) |
| Minijob-Grenze / Übergangsbereich | 603 € / 603,01 € bis 2.000 € |
Quellen: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (BMAS), Bundesgesundheitsministerium, § 55 SGB XI.
Steuerklassen im Überblick
- I – ledig, geschieden oder verwitwet (ab dem übernächsten Jahr).
- II – Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
- III – Verheiratete, wenn der Partner Steuerklasse V hat oder nicht arbeitet.
- IV – Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
- V – Gegenstück zu III, hohe Lohnsteuer.
- VI – für jeden weiteren Job, ohne Grundfreibetrag.
Die Steuerklasse ändert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die tatsächliche Jahressteuer ergibt sich bei Ehepaaren erst mit der Steuererklärung.
Kirchensteuer und Soli
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer (Bemessungsgrundlage nach § 51a EStG, Kinderfreibeträge werden dabei berücksichtigt). Den Solidaritätszuschlag zahlen seit 2021 nur noch Gutverdiener: Er fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (§ 3 SolzG).
Midijob im Übergangsbereich
Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben. Der Rechner verwendet dafür die beitragspflichtige Einnahme nach § 20 SGB IV mit dem Faktor F = 0,6619 für 2026. Bei 1.000 € Brutto werden die Arbeitnehmerbeiträge beispielsweise nur auf rund 568 € berechnet.
Was der Rechner nicht abbildet
Nicht enthalten sind private Krankenversicherung, Faktorverfahren, Freibeträge aus den ELStAM (z. B. für hohe Werbungskosten), geldwerte Vorteile wie Dienstwagen sowie Einmalzahlungen. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung im Zweifel mit Ihrer Personalabteilung.
Keine Steuer- oder Finanzberatung. Die Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen nach der Rechtslage 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Steuerberatung.