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Einkommensteuerrechner 2026

Berechnen Sie die Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG für Ihr zu versteuerndes Einkommen – einzeln oder zusammen veranlagt, mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Stand: Rechtslage 2026 · Aktualisiert: 15. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
Nicht Bruttogehalt: Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben usw.

Ergebnis

10.548,00 €
Steuerlast 2026 pro Jahr
  • Einkommensteuer (§ 32a EStG)10.548,00 €
  • Solidaritätszuschlag0,00 €
  • Kirchensteuer0,00 €
  • Durchschnittssteuersatz21,1 %
  • Grenzsteuersatz35 %

Tarif 2026: Grundfreibetrag 12.348 € (Verdopplung bei Zusammenveranlagung), Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 €. Soli erst ab 20.350 € Einkommensteuer (Freigrenze, 40.700 € bei Zusammenveranlagung).

Weitere Rechner

Der Einkommensteuertarif 2026

Die Einkommensteuer wird nach § 32a EStG berechnet. Der Tarif hat fünf Zonen:

Zu versteuerndes EinkommenSteuer
bis 12.348 €0 € (Grundfreibetrag)
12.349 € bis 17.799 €Eingangszone, Grenzsteuersatz 14 % bis ca. 24 %
17.800 € bis 69.878 €Progressionszone bis 42 %
69.879 € bis 277.825 €42 % (Spitzensteuersatz)
ab 277.826 €45 % („Reichensteuer“)

Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt (Splittingverfahren). Das lohnt sich vor allem, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.

Soli und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird aber erst fällig, wenn die Steuer 20.350 € (Zusammenveranlagung 40.700 €) übersteigt. Oberhalb setzt eine Milderungszone ein (§ 3 SolzG). Die Kirchensteuer liegt bei 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Einkommensteuer.

Grenz- und Durchschnittssteuersatz

Der Durchschnittssteuersatz zeigt, welcher Anteil Ihres Einkommens insgesamt an Einkommensteuer geht. Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel von jedem zusätzlichen Euro abgezogen wird – wichtig zum Beispiel, um den Wert von Werbungskosten oder einer Basisrente einzuschätzen.

Vom Brutto zum zu versteuernden Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Ihr Bruttogehalt. Davon werden u. a. Werbungskosten (mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Vorsorgeaufwendungen und weitere Sonderausgaben abgezogen. Für Ihr monatliches Netto nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Keine Steuer- oder Finanzberatung. Die Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen nach der Rechtslage 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € pro Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €.

Ab wann gilt der Spitzensteuersatz 2026?

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (Ledige) gilt der Grenzsteuersatz von 42 %, ab 277.826 € 45 %.

Wie viel Einkommensteuer zahle ich bei 50.000 €?

Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung) beträgt die Einkommensteuer 2026 10.548 €, ein Soli fällt nicht an.

Offizielle Quellen

Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und keine Steuer- oder Finanzberatung. Zahlen zuletzt geprüft am 16.10.2026.