Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer
Im Alltag spricht man von Mehrwertsteuer, im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer (UStG). In Deutschland gilt ein Regelsteuersatz von 19 % und ein ermäßigter Satz von 7 %, etwa für viele Lebensmittel, Bücher oder den öffentlichen Nahverkehr (Quelle: Your Europe (EU-Kommission); Rechtsgrundlagen beim Bundesministerium der Finanzen).
So rechnen Sie richtig
Netto ? Brutto: Netto × 1,19. Aus 500 € netto werden 595 €, die Steuer beträgt 95 €.
Brutto ? Netto: Brutto ÷ 1,19. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % abzuziehen: Von 595 € wären das 482,95 € – richtig sind 500 €. Die enthaltene Steuer entspricht bei 19 % genau 19/119 des Bruttobetrags, bei 7 % sind es 7/107.
Wann der ermäßigte Satz gilt
Welcher Satz anzuwenden ist, regelt § 12 UStG mit der Anlage 2. Bei Mischfällen – zum Beispiel Speisen vor Ort im Restaurant gegenüber Lebensmitteln zum Mitnehmen – kommt es auf die genaue Leistung an. Im Zweifel hilft ein Blick in die Schreiben des BMF oder die Rücksprache mit einer Steuerberatung.
Kleinunternehmer
Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt, weist keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 liegen die Grenzen bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr; prüfen Sie die aktuellen Werte beim BMF. Für Rechnungen an Unternehmen lohnt sich ein klarer Hinweis, ob Preise netto oder brutto gemeint sind.
Rechnungsstellung
Eine ordnungsgemäße Rechnung nennt Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt. Nur dann kann der Empfänger in der Regel die Vorsteuer abziehen. Unser Rechner rundet auf den Cent – entscheidend ist, dass Sie bei Rechnungen einheitlich runden.