Die Rentenformel
Die Monatsrente ergibt sich vereinfacht aus Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert. Für ein Jahr mit genau dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten erhalten Sie einen Entgeltpunkt. 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 €. Wer 3.500 € im Monat verdient (42.000 € im Jahr), sammelt also rund 0,81 Entgeltpunkte pro Jahr. Mehr als rund 1,95 Punkte sind wegen der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € nicht möglich.
Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert (vorher 40,79 €), festgelegt in § 1 RWBestV 2026. Wer 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, kommt damit auf eine Bruttorente von rund 1.913 €.
Regelaltersgrenze und Abschläge
Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren (§ 235 SGB VI). Wer früher in Rente geht, erhält für jeden Monat 0,3 % weniger – dauerhaft (§ 77 SGB VI). Mit 63 statt 67 sind das 14,4 %. Die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Wer später geht, erhält 0,5 % mehr pro Monat.
Von brutto zu netto
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
- Pflegeversicherung: Rentner zahlen den vollen Beitrag von 3,6 % (Kinderlose 4,2 %).
- Einkommensteuer: Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil nach § 22 EStG. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 84 % bei Rentenbeginn 2026, danach jedes Jahr 0,5 Prozentpunkte mehr bis 100 % im Jahr 2058.
Warum das Ergebnis in heutigen Werten angegeben ist
Künftige Rentenerhöhungen sind nicht vorhersehbar. Der Rechner rechnet deshalb mit dem heutigen Rentenwert. So können Sie das Ergebnis direkt mit Ihrem heutigen Einkommen und heutigen Preisen vergleichen. Die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 % gilt laut Rentenpaket 2025 bis 2031.
Ihre Entgeltpunkte finden
Versicherte ab 27 Jahren mit mindestens fünf Beitragsjahren erhalten jährlich eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Darin stehen Ihre bisherigen Entgeltpunkte und die Höhe Ihrer bisher erreichten Rente. Tragen Sie die Punkte im Rechner ein. Wenn Sie sie nicht kennen, schätzen wir sie aus Ihren Beitragsjahren und dem heutigen Gehalt.
Keine Steuer- oder Finanzberatung. Die Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen nach der Rechtslage 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Steuerberatung.