Kurz gesagt: Ihre Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand brauchen, und dem, was Sie voraussichtlich bekommen. Die Formel lautet: Wunschrente ? gesetzliche Nettorente ? weitere Renten = Rentenlücke. Als Wunschrente setzen die meisten 70 bis 80 % ihres heutigen Nettos an. Beispiel: Bei 2.513 € Netto und einer erwarteten Nettorente von 1.441 € fehlen bei einem Ziel von 80 % rund 569 € im Monat. Um diese Lücke 20 Jahre lang zu füllen, braucht man bei 3 % realer Rendite gut 100.000 € – das entspricht bei 26 Jahren Vorlauf etwa 218 € Sparrate im Monat.
Keine Finanz- oder Steuerberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information nach der Rechtslage 2026. Ihre Situation kann abweichen. Unabhängige Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung (kostenlos zur gesetzlichen Rente) oder den Verbraucherzentralen.
Schritt 1: Wunschrente festlegen
Überlegen Sie, wie viel Geld Sie im Ruhestand monatlich zum Leben brauchen – in heutigen Preisen. Manche Ausgaben fallen weg: Fahrten zur Arbeit, Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Sparraten für die Altersvorsorge, oft auch die Kreditrate für die Immobilie. Andere Ausgaben steigen: Gesundheit, Reisen, Hilfe im Haushalt.
Als grobe Orientierung dienen 70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens. Wer mietfrei wohnt, kommt oft mit weniger aus, wer im Alter viel reisen möchte, braucht mehr. Am genauesten ist ein eigenes Haushaltsbudget für den Ruhestand.
Schritt 2: Gesetzliche Rente ermitteln
Die gesetzliche Rente berechnet sich vereinfacht aus Entgeltpunkten × Zugangsfaktor × aktuellem Rentenwert. Für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst (2026 vorläufig 51.944 € brutto) gibt es einen Entgeltpunkt. Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert (§ 1 RWBestV 2026).
Ihre bisherigen Punkte stehen in der Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung jährlich verschickt. Dort finden Sie auch eine Hochrechnung, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze so weiterverdienen wie in den letzten fünf Jahren. Diese Hochrechnung ist eine Bruttorente.
Mit unserem Rentenrechner können Sie die Rente auch selbst schätzen: Sie geben Geburtsjahr, Gehalt und bisherige Entgeltpunkte ein und sehen Brutto- und Nettorente.
Von brutto zu netto
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2026: 2,9 %), zusammen also rund 8,75 %.
- Pflegeversicherung: Rentner zahlen den vollen Beitrag von 3,6 %, Kinderlose 4,2 %.
- Einkommensteuer: Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil (§ 22 EStG). Er beträgt 84 % für Rentenbeginn 2026 und steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom gesamten Einkommen ab – der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €.
Schritt 3: Weitere Alterseinkünfte abziehen
Ziehen Sie alles ab, was zusätzlich zur gesetzlichen Rente sicher fließen wird: Betriebsrente, Riester-Rente, private Rentenversicherung, Mieteinnahmen. Auch hier gilt: Rechnen Sie mit Nettowerten. Betriebsrenten sind zum Beispiel in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig (für die Krankenversicherung gibt es einen Freibetrag).
Schritt 4: Kapitalbedarf und Sparrate berechnen
Aus der monatlichen Lücke wird ein Kapitalbedarf: Wie viel Geld müssen Sie zum Rentenbeginn haben, um die Lücke über die gesamte Rentenbezugszeit aus dem Vermögen zu decken? Dafür brauchen Sie zwei Annahmen:
- Dauer des Rentenbezugs: Laut Statistischem Bundesamt haben 65-Jährige im Schnitt noch 17,7 Jahre (Männer) bzw. 20,9 Jahre (Frauen) vor sich (Sterbetafel 2022/24). Planen Sie lieber mit 20 bis 25 Jahren.
- Reale Rendite: Die Rendite nach Abzug der Inflation. So bleiben alle Beträge in heutiger Kaufkraft vergleichbar.
Beispielrechnung
Anna ist 41 Jahre alt (Jahrgang 1985), verdient 3.800 € brutto im Monat, hat ein Kind und bisher 18 Entgeltpunkte gesammelt. Sie will mit 67 in Rente gehen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Netto heute (Steuerklasse I, NRW, ohne Kirchensteuer) | 2.513 € |
| Wunschrente (80 %) | 2.011 € |
| Entgeltpunkte bei Rentenbeginn (18 + 26 Jahre × 0,88) | 40,8 |
| Bruttorente (× 42,52 €) | 1.736 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung | ?214 € |
| Einkommensteuer (Besteuerungsanteil 97 % bei Rentenbeginn 2052) | ?80 € |
| Nettorente | 1.441 € |
| Rentenlücke | 569 € im Monat |
| Kapitalbedarf für 20 Jahre bei 3 % real | rund 102.700 € |
| Sparrate bis 67 (26 Jahre, 3 % real) | rund 218 € im Monat |
Alle Werte in heutiger Kaufkraft und mit heutigem Rentenwert. Rechnet Anna vorsichtiger mit 2 % realer Rendite, steigt die nötige Sparrate auf rund 275 €. Wartet sie zehn Jahre, bevor sie anfängt, braucht sie bei 3 % schon rund 417 € im Monat.
Ihre eigenen Zahlen können Sie im Rentenlücke-Rechner eintragen.
Typische Fehler
- Brutto mit netto verwechseln: Die Renteninformation nennt die Bruttorente.
- Inflation vergessen: Wer 2.000 € Wunschrente in heutigen Preisen braucht, braucht in 25 Jahren nominal deutlich mehr. Entweder alles in heutigen Werten rechnen (reale Rendite) oder alles nominal – nicht mischen.
- Rentenbeginn zu optimistisch: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, erhält 0,3 % Abschlag pro Monat – lebenslang (§ 77 SGB VI). Mit 63 statt 67 sind das 14,4 %.
- Zu kurze Rentenbezugszeit: Die Hälfte der Menschen lebt länger als der Durchschnitt.
Wie Sie die Rentenlücke schließen
- Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss.
- Geförderte private Vorsorge: Riester für bestehende Verträge; ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot mit Zulagen von bis zu 540 € im Jahr plus 300 € je Kind.
- Basisrente (Rürup): Vor allem für Selbstständige und Gutverdiener mit hohem Steuersatz – siehe Rürup-Rente: Steuervorteil 2026.
- ETF-Sparplan: flexibel, aber ohne staatliche Zulage.
- Länger arbeiten: Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze erhöht die Rente um 0,5 %. Seit 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit der Aktivrente bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Quellen
- § 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 – aktueller Rentenwert 42,52 €
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor
- § 22 EStG – Besteuerung von Renten
- BMAS – Sozialversicherungsrechengrößen 2026
- Bundesregierung – Rentenpaket 2025
- Statistisches Bundesamt – Sterbefälle und Lebenserwartung
Zuletzt geprüft: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Finanzberatung.


